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Immaterialgüterrecht
Immaterialgüterrecht
M&S berät in allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes und vertritt in der Regel Rechteinhaber, insbesondere bei der Anwendung des luxemburgischen IP-Steuersystems.
**Unsere Mandanten
Zu unseren Mandanten zählen lokale Unternehmen, große multinationale Konzerne, mittelständische Unternehmen, Start-Ups und Privatpersonen.
**Markenanmeldung und -eintragung
Unsere Markenrecherchen umfassen
- Spezifische Beratung über die Eignung der Marke zur Eintragung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und den Rechten Dritter;
- die Frage, wo die Marke geographisch eingetragen werden soll; und
- die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll.
Wir prüfen auch, ob die Marke als Firmenname und als Domainname eingetragen werden kann.
Darüber hinaus helfen wir bei der Anmeldung, Eintragung und Verlängerung von Marken, Geschmacksmustern und Patenten in Luxemburg und in der gesamten EU. Wir beraten unsere Mandanten, wie sie ihre Rechte am besten schützen und durchsetzen können. Unsere Anwälte sind berechtigt, vor allen zuständigen Gerichten in Luxemburg und auf EU-Ebene aufzutreten.
Immaterialgüterrecht Steuerrecht
Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 hat Luxemburg eine vorteilhafte Steuerregelung für Einkünfte aus bestimmten Rechten des geistigen Eigentums (im Folgenden “Immaterialgüterrecht”) eingeführt.
Durch die Gewährung eines Freibetrags in Höhe von 80 % der Nettoeinkünfte aus IP-Rechten wurde der Steuersatz auf 5,72 % gesenkt.
Der Freibetrag umfasst Einkünfte aus der Nutzung oder dem Recht auf Nutzung:
- Urheberrechte an Software
- Patente
- Marken, Muster und Modelle
- Domainnamen
Der Freibetrag in Höhe von 80 % gilt auch für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf solcher Immaterialgüterrechte.