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Bank-, Finanz- und Fondsrecht
Simon&Simon berät inländische und internationale Mandanten bei lokalen und grenzüberschreitenden Finanztransaktionen, wie z.B. Kreditfinanzierung, gesicherte Transaktionen, Darlehen, PECS, CPECS, Darlehen mit Gewinnbeteiligung und Akquisitionsfinanzierung, unabhängig davon, ob Sie Kreditnehmer oder Kreditgeber sind.
Unsere Anwälte beraten bei der Strukturierung von Finanztransaktionen und bei aufsichtsrechtlichen Fragen, entwerfen und verhandeln eine ganze Reihe von Finanzierungsdokumenten und erstellen Rechtsgutachten.
Das Bank- und Finanzrecht befasst sich mit der Organisation, den Eigentumsverhältnissen und dem Betrieb von Banken und Einlageninstituten, Hypothekenbanken, anderen Anbietern von Finanzdienstleistungen, die von staatlichen oder bundesstaatlichen Bankenaufsichtsbehörden reguliert oder zugelassen werden, sowie Holdinggesellschaften (“Bank- und andere Finanzunternehmen”). Sie umfasst auch die Vertretung von Banken und anderen Finanzorganisationen bei Kreditgeschäften mit Kreditnehmern und die Einhaltung von Verbraucher- und anderen Gesetzen in Bezug auf alle Aspekte von Finanzdienstleistungen, die von Banken und anderen Finanzorganisationen angeboten werden. Die Praxis im Bereich Bank- und Finanzrecht ist von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich. Zu einer umfassenden Praxis im Bank- und Finanzrecht gehört die Beratung und Vertretung nicht nur in Bezug auf die Kreditvergabe und die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch in Bezug auf treuhänderische Tätigkeiten, Verbriefungen, Zahlungssysteme, Electronic Banking, Datensicherheit und Risikomanagement. Dazu gehören auch Fusionen sowie Fragen der Unternehmensorganisation und der Eigentumsverhältnisse bei Holdinggesellschaften, Banken und anderen regulierten Unternehmen. Die Bank- und Finanzpraxis erfordert und umfasst daher oft spezielle Fähigkeiten bei der Behandlung von Rechtsstreitigkeiten, die für Banken typisch sind, wie Finanztransaktionen und aufsichtsrechtliche Fragen. Die Anwälte für Bank- und Finanzrecht unterstützen ihre Mandanten laufend bei der Reaktion auf aufsichtsrechtliche Prüfungen und gelegentlich auch bei der Beilegung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Unsere Anwälte beraten bei der Strukturierung von Finanztransaktionen und bei aufsichtsrechtlichen Fragen, entwerfen und verhandeln eine ganze Reihe von Finanzierungsdokumenten und erstellen Rechtsgutachten.
Wer heute auf den internationalen Kapitalmärkten als Dienstleister, Initiator oder Anlageberater tätig werden will, sieht sich mit einem sehr komplexen Regelwerk konfrontiert, das leider auch viele Fallstricke enthält. Da Fehler im Bereich des Fonds- und Kapitalmarktrechts empfindliche Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar den Verlust der Zulassung nach sich ziehen können, ist es wichtig, sich bei der Auslegung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf erfahrene Spezialisten zu verlassen.
Fondsberatung
Wir beraten Sie insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen des internationalen Umfelds in Luxemburg.
Vertrauen Sie daher bei der Konzeption Ihres Fonds auf einen Partner, der eine transparente Gestaltung mit rechtssicheren Formulierungen verbinden kann. Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung rechtssicherer Risikoinformationen transparente Prognoserechnungen / Planbilanzen und belastbare Verträge.
Wir entwickeln für Sie steuerliche und rechtliche Fondskonzepte und formulieren diese prospektgerecht. Unabhängig davon, ob Sie uns mit der kompletten Erstellung eines Fondsprospekts beauftragen wollen oder nur Unterstützung bei einzelnen Themen benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Verfügung.
Bauen Sie auf unser langjähriges Know-how und unsere Erfahrung.