Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht

Wahl der Gesellschaftsform

Die Entscheidung über die Gesellschaftsform kann kompliziert und komplex sein. Die zunehmende Internationalisierung, die Spezialisierung, die Planung der Finanzierung und andere Faktoren bedeuten, dass es bei der Entscheidung über die Gesellschaftsform viele Elemente zu berücksichtigen gibt. Zu den weiteren Faktoren, die zu berücksichtigen sind, gehört zum Beispiel das angestrebte Risikoprofil.

Die Wahl hängt auch vom nationalen und internationalen Steuerrecht ab, das sehr komplex sein kann und eine genaue Prüfung aller relevanten Bedingungen und Überlegungen erfordert.

Simon&Simon verfügt über umfassende Kompetenzen in allen Phasen der Wahl der Gesellschaftsform, ein Wissen, das wir tagtäglich und in jedem Fall mit unseren Mandanten teilen.

Gesellschaftsrecht im Allgemeinen

Die Besonderheit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht darin, dass die Gesellschaft - und nicht ihre Eigentümer - als eigenständige juristische Person haftbar gemacht werden kann.

Eine Gesellschaft kann also in Höhe des von der Gesellschaft erwirtschafteten Kapitals, d. h. des Stammkapitals plus Rücklagen (Eigenkapital), beschränkt haften.

Dies ist der Grund, warum Tätigkeiten in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unabhängig von ihrer Art die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit auf sich ziehen. Dies wiederum erklärt, warum solche Unternehmen so streng reguliert sind.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie zu allen gesellschaftsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf und der Umstrukturierung von Unternehmen sowie deren täglichem Betrieb. Dazu gehören das Recht der GmbH und der Personengesellschaften sowie die Besonderheiten bei Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und anderen Gesellschaftsformen.

In der Anfangsphase beraten wir unsere Mandanten bei der Wahl der Gesellschaftsform, dem Aufbau von Konzernstrukturen und der Gründung von Gesellschaften. In diesem Zusammenhang beraten wir eine Reihe von Start-up-Unternehmen in der IT und anderen Wachstumsbereichen. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung bei der Gründung ausländischer Unternehmen in Luxemburg.

Wenn es um die Gründung von Unternehmen oder die Gewinnung von Investoren geht, erstellen wir die erforderlichen Gesellschafterverträge.

Wir beraten bei der Gründung aller Arten von Vereinigungen, einschließlich Joint Ventures, Konsortien usw.

Darüber hinaus beraten wir zu Anreizprogrammen, die Aktienoptionen, Optionsscheine, Vorzugsaktien und andere Mitarbeiteranreize umfassen können.

Schließlich haben wir eine Reihe führender Unternehmen des Landes von der Gründung bis zum Börsengang begleitet.

Die Anwälte von Simon&Simon werden häufig in den Vorstand von Unternehmen berufen, von kleinen Start-up-Unternehmen, Familienunternehmen, Unternehmensgruppen, Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen bis hin zu Vorständen internationaler Unternehmen mit Sitz in Luxemburg.

Gesellschaftervereinbarungen

Wir beraten Sie zu allen gesellschaftsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf und der Umstrukturierung von Unternehmen sowie deren täglichem Betrieb. Dazu gehören die Gesetzgebung für Aktiengesellschaften und Personengesellschaften sowie die Besonderheiten bei Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und anderen Gesellschaftsformen.

Der größte Teil des luxemburgischen Wirtschaftssektors besteht aus Gesellschaften. Wir verfügen über fundiertes Fachwissen in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts und beraten sowohl große börsennotierte Konzerne als auch Unternehmen im Besitz von Einzelpersonen.

In der Anfangsphase beraten wir unsere Mandanten bei der Wahl der Gesellschaftsform, beim Aufbau von Konzernstrukturen und bei der Gründung von Gesellschaften. In diesem Zusammenhang beraten wir eine Reihe von Start-up-Unternehmen in der IT und anderen Wachstumsbereichen. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung bei der Gründung ausländischer Unternehmen in Luxemburg.

Wenn es um die Gründung von Unternehmen oder die Gewinnung von Investoren geht, erstellen wir die erforderlichen Gesellschafterverträge.

Wir beraten bei der Gründung aller Arten von Vereinigungen, einschließlich Joint Ventures, Konsortien usw.

Darüber hinaus beraten wir zu Anreizprogrammen, die Aktienoptionen, Optionsscheine, Vorzugsaktien und andere Mitarbeiteranreize umfassen können.

Schließlich haben wir eine Reihe führender Unternehmen des Landes von der Gründung bis zum Börsengang begleitet.

Die Anwälte von Simon&Simon werden häufig in den Vorstand von Unternehmen berufen, von kleinen Start-up-Unternehmen, Familienunternehmen, Unternehmensgruppen, Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen bis hin zu Vorständen internationaler Unternehmen mit Sitz in Luxemburg.