Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Wir bieten Beratung bezüglich aller gesellschaftsrechtlichen Aspekte- vom Erwerb zu Verkauf und Neugliederung bis hin zu den täglichen Abläufen.
Dies beinhaltet auch die Gesetzgebung im Hinblick auf Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie spezielle Umstände, die Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und andere Gesellschaftsformen betreffend.
Wir verfügen über erhebliche Expertise in allen gesellschaftsrechtlichen Bereichen und beraten große, an Börsen notierte Unternehmensgruppen sowie eigentümergeführte Unternehmen.
Im Anfangsstadium beraten wir unsere Mandanten bei ihrer Wahl der Gesellschaftsform, der Erstellung der Unternehmensstruktur und der Gesellschaftsgründung. In diesem Zusammenhang beraten wir eine Vielzahl von Start-up Unternehmen im IT Bereich und anderen wachsenden Branchen.
Eine Unternehmensgründung, das Einbeziehen von Investoren, ein geplanter Börsengang unterstützen wir mit den benötigten Aktionärsvereinbarungen.
Wir beraten bezüglich der Vorbereitung aller Arten von Assoziierungen, Joint Ventures, Konsortien etc.
Die Anwälte von Simon & Simon wurden bereits mehrfach zum Vorstand von kleinen Start-up Unternehmen, Familienunternehmen und Unternehmensgruppen über Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und international agierenden Unternehmen bestellt.
Die Wahl der Gesellschaftsform
Die Gründung einer Firma ist an sich bereits ein aufwendiges und aufregendes Unterfangen, bei dem im Vorfeld zahlreiche Faktoren berücksichtigt sein wollen.
Schon die Wahl der Gesellschaftsform kann sich, als eine der ersten Schritte, bereits als äußerst kompliziert erweisen.
Nicht nur aufgrund der voranschreitenden Internationalisierung, wachsender Anforderungen an Spezialisierung und Finanzierungsplanung gilt es verschiedene Elemente bei der Wahl der Gesellschaftsform zu berücksichtigen. Ein weiterer Faktor, der hier eine Rolle spielen kann, ist z. B. das beabsichtigte Risikoprofil.
Die Wahl der Gesellschaftsform ist ebenfalls durch die Betrachtung der Aspekte des nationalen und internationalen Steuerrechts geprägt. Diese Rechtsgebiete sind ihrer Natur gemäß umfangreich, weswegen es genauer Überprüfung der jeweiligen Bedingungen bedarf.
Simon & Simon verfügt über umfangreiches Wissen und Erfahrung, um die erwähnten Hürden bei der Wahl der Gesellschaftsform und aller folgenden Schritte mit Bedacht zu meistern.
Allgemein
Das Alleinstellungsmerkmal einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt darin, dass nicht ihr Inhaber, sondern die Gesellschaft als solche, die Haftung als getrennte juristische Einheit übernimmt.
Eine Gesellschaft kann daher im Rahmen ihres Gesellschaftskapitals (zuzüglich Reserven/Eigenkapital) beschränkt haftbar sein.
Dies ist der Grund, weshalb unabhängig von ihrer Erscheinungsform, die Tätigkeit einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu erheblicher Beachtung durch die Öffentlichkeit führt. Daher sind solche Gesellschaften streng geregelt.
Aktionärsvereinbarungen
Aktionärsvereinbarungen sind ein sehr wesentlicher Aspekt des Gesellschaftsrechts.
Abstrakt gesehen ist es weiter nichts mehr als eine Vereinbarung zwischen einigen oder allen Anlegern (Aktionären) mit dem Ziel, die Rechte und Verpflichtungen der Anleger, betreffend ihrer Anteile festzusetzen.
Die Gesellschaftssatzungen und die besonders detaillierten Regelungen müssen nicht eigens die Aktionärsvereinbarungen zwischen den Anteilseignern der Gesellschaft beinhalten.
Nichts hindert ein einzelnes Individuum oder ein anderes Unternehmen daran, das vollständige Kapital einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übernehmen. Dennoch ist das Grundkapital regelmäßig unter den Anteileignern aufgeteilt.
Grundsätzlich regelt die Gesellschaftssatzung die Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, allerdings nicht die wechselseitigen Beziehungen unter den Gesellschaftern. In letzterem Fall besteht ein großer Handlungsfreiraum, der einer der Hauptgründe für den starken Fokus auf die Aktionärsgründung in Verbindung mit der Unternehmensgründung mit mehr als einem Gesellschafter (Aktionär) ist.
Daher regeln Aktionärsvereinbarungen die Maßnahmen in Bezug auf Vorkaufsrechte für den Fall, dass ein Aktionär all seine Anteile verkaufen möchte, die Vorstandswahl und –zusammensetzung, bis hin zum Wettbewerb zwischen den Parteien. Weitere abgedeckte Punkte sind z.B. die Dividenden, die Rechte der Parteien im Falle einer Übernahme sowie Rechte und Verpflichtungen, die den Börsengangs des Unternehmens betreffen.
Abhängig von der konkreten Situation sowie der Verteilung der Anteile, kann eine Aktionärsvereinbarung ebenfalls Vereinbarungen darüber enthalten, wie die Vergabe der Stimmen geregelt werden.
Die Aktionärsvereinbarung erhält ein Gütesiegel sofern vereinbart wird, dass zwischen den Parteien die Aktionärsvereinbarung Vorrang genießt, wenn die Rechte und Pflichten der Anteilseigner betroffen sind. Die Aktionärsvereinbarung erhält somit Anwendungsvorrang zur Gesellschaftssatzung und dem Gesellschaftsrecht.
Für jemanden, der es in Erwägung zieht als Minderheitsaktionär Anteile beizusteuern, ist es besonders wichtig, Sicherheit bezüglich seiner Rechte zu haben. Ebenso oft wird ein dominanter Anteilseigner wünschen, seine Rechte über die Gesellschaftssatzung hinaus abzusichern, trotz möglicher absoluter Stimmmehrheit.
In Start-up Unternehmen beinhaltet eine Aktionärsvereinbarung oft Maßnahmen, die mit der wachsenden technischen Entwicklung (milestones) in Einklang gebracht werden, bevor einige Gesellschafter verpflichtet werden, weitere Investitionen zu tätigen.
Die Vorbereitung für Aktionärsvereinbarungen ist ein wichtiger und alltäglicher Teil von Simon & Simons geschäftsberatenden Dienstleistungen.