Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Compliance - Personalpolitik/Mitarbeiterrichtlinien

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung von Personalpolitiken oder Mitarbeiterrichtlinien, einschließlich der Anpassung und Ausweitung von bereits bestehenden Richtlinien. Typischerweise beinhaltet dies, das Erstellen von Leitsätzen unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse unserer Mandanten, wie z.B in Bezug auf die folgenden Bereichen:

  • Urlaub, bezahlte freie Tage und andere Abwesenheit
  • Krankheit
  • Alkohol und Rauchen am Arbeitsplatz
  • Email- und Internetnutzung
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Einstellung
  • Ausscheiden
  • Training
Gegenwärtige Arbeitsverhältnisse

Die rechtliche Beurteilung eines gegenwärtigen Arbeitsverhältnisses ist von Vorteil, um sich korrekt verhalten zu können. Wir beraten unsere Mandanten über folgende Gesichtspunkte eines aktuellen Arbeitsverhältnisses:

  • Schwangerschaftsurlaub, Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und andere Arten von Abwesenheit
  • Änderung der Beschäftigungsbedingungen
  • Urlaub
  • Krankheit
  • Diskriminierung
  • Arbeitnehmerloyalität
  • Umstrukturierung und Rationalisierung
  • Arbeitsumfeld
  • Datenschutz
Direktorposten und Management

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Geschäftsführungsverträgen, Rücktrittserklärungen ebenso wie wir bezüglich rechtlicher Fragen der Vorstandstätigkeit beraten. Dies beinhaltet alle Angelegenheiten in Hinblick auf Arbeitgebervertretung, Arbeitsvergabe zwischen Management und Vorstand (und die Beschränkung von Kompetenzen) und Corporate Governance. 

Weiterhin beraten wir in Zusammenarbeit mit Arbeitsrechtsjuristen über Verträge für leitende Angestellte.

Arbeitsverträge

Ein Arbeitsvertrag ist eines der wichtigsten Dokumente eines Arbeitsverhältnisses, da es Angelegenheiten zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Wie für alle Verträge, gilt auch beim Arbeitsvertrag, dass ein umfassend und stichhaltig formulierter Vertrag in der Zukunft viel Unannehmlichkeit vermeiden kann.

Zugeschnittene Arbeitsverträge und Standardverträge

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, auf ein spezielles Arbeitsverhältnis zugeschnittene Vertrage sowie standardisierte Verträge für den allgemeinen und zukünftigen Gebrauch zu gestalten.

Unsere Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen

  • Verhandlung von Arbeitsverträgen, einschließlich Dienstleistungsverträgen
  • Aufsetzen von Gesamtvergütungen, einschließlich Sparring bezüglich Rente, Lohnzusatzleistungen, Erfolgsprämiensysteme und die Notwendigkeit für Change-of-Control-Provisions
  • Wahrung des notwendigen Schutzes des Arbeitgeberunternehmens durch den Einsatz von
    • Wettbewerbsverboten,
    • Abwerbungsverboten
    • Klauseln bezüglich Urheberrechten und Know-How
Arbeitsrecht

Für einen Arbeitgeber ist es wichtig, sich der Beschränkungen bewusst zu sein, die sich auf seine Stellung in einem Arbeitsverhältnis beziehen. Diese Angelegenheiten sind aufgrund der steigenden Regulierung der Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer  nicht weniger streng geworden.

Die M&S Arbeitsrechtsabteilung berät über alle Aspekte auf diesem Feld. Wir bieten unseren Mandanten fachmännischen Rat, der darauf gerichtet ist, lösungsorientierte Antworten zu geben, die unseren Mandanten schnelles, effektives und im gesetzlichen Einklang befindliches Handeln bei geringen oder großen Herausforderungen ermöglichen. 

Vor allem bieten wir deutschen und internationalen Unternehmen unsere juristischen Dienste an, werden aber auch für Behörden, Institution, Privatpersonen, einschließlich Managern und speziell für Führungskräfte tätig.

Flexible Arten von Arbeitsverhältnissen

Wir verfügen nicht nur über große Erfahrung in der Beratung von klassischen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern beraten auch über flexiblere Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich aufgrund des wachsenden Flexibilitätsbedürfnisses entwickelt haben. Einige Beispiele sind befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeitsverhältnisse, Entsendung/Überlassung von Arbeitnehmern, Beratungs- und Telearbeitsfragen.

Beratung auf verschiedenen Ebenen

Wir beraten nicht nur in Hinblick auf Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen, sondern beziehen auch 
personalpolitische sowie menschliche und wirtschaftliche Aspekte mit ein, die für verständnisvolle und zweckgerichtete Lösungen erforderlich sind. 

Wir wissen, dass die Beratung, die wir unseren Mandanten bieten, einen tiefgreifenden Einfluss auf die beteiligten Parteien hat. Wir bedenken immer die Tatsache, dass die betroffenen Parteien oft weiter zusammenarbeiten, nachdem die rechtlichen Angelegenheiten gelöst wurden.

Ein großer Zusatz zu unserer Beratung

Internationale Zusammenarbeit

Wir arbeiten eng mit einer Vielzahl von ausländischen Kanzleien zusammen und sind Teil verschiedener internationaler Netzwerke. Dadurch und durch die Kultivierung unserer Beziehungen zu ausländischen Mitarbeitern erhalten wir nützliche Kenntnisse über die Geschehnisse auf internationaler Ebene. 

Aus Erfahrung wissen wir, dass dies folglich auch den Arbeitsmarkt beeinflusst. Eine andere wertvolle Konsequenz unserer internationalen Zusammenarbeit ist die Tatsache, dass wir für unsere Mandanten schnell die relevante ausländische fachmännische Unterstützung herbeiführen können.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Wenn die Zusammenarbeit zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zu einem Ende kommen soll, müssen einige Überlegungen getätigt werden. Bevor die Beendigung umgesetzt wird, gleichgültig ob diese auf Kürzungen, Restrukturierung, Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit, nichtzufriedenstellende Arbeitsergebnisse oder Vertragsbruch basiert, sollten alle relevanten Sachverhalte analysiert werden.

Ein inkorrekt beendetes Arbeitsverhältnis birgt das Risiko ernstzunehmender Konsequenzen

…,die sich zum Glück im Vorfeld leicht ausräumen lassen.

Wir sind im Umgang mit solchen Situationen erfahren und arbeiten uns sorgfältig in die vorliegenden Unterlagen um für unseren Mandanten den bestmöglichen Ausgang zu erwirken – unabhängig davon, ob die Beendigung Angestellte, Führungskräfte oder Manager betrifft.

Unsere Dienstleistung beinhaltet:

  • Beratung über Aussetzung, Freistellung von der Arbeit, Kündigung und fristlose Kündigung, einschließlich Anforderungen an die Kündigung aus wichtigem Grund
  • Verfassen von Verwarnungen, Kündigungsschreiben und fristlosen Kündigungen
  • Verhandlung und Verfassen von Abfindungsvereinbarungen
  • Beratung von Angestellten, die besonderem gesetzlichen Schutz oder Tarifverträgen unterstellt sind, beispielsweise Schwangere, beurlaubte Angestellte, Arbeitnehmervertreter, Gewerkschaftsvertreter, behinderten und anderen Personen
  • Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern
  • Durchführung des nötigen Kündigungsverfahrens